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Allgemeine Geschäftsbedingungen MAD

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von der MAD GmbH & Co. KG mit ihren Mitgliedern und Nutzern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.
Definitionen: MAD GmbH & Co. KG im Folgenden “M&CO“; MAD Space im Folgenden “MAD“; Der Nutzer / die Nutzerin / das Mitglied “MG“.

MITGLIEDSCHAFT/TAGESGÄSTE

Beitritt

1.1. Das MG muss mindestens 18 Jahre alt sein. Jedoch wenn das MG minderjährig ist, kann der Erziehungsberechtigte als Vertragspartner für das MG eine Mitgliedschaft abschließen oder die Erlaubnis zum Zugang im MAD bestätigen. Bei allen Abschlüssen ist der Aktive Nutzer Mitglied und es ist jeweils ein eigener Accountpro Person anzulegen, um die Verwaltung und den Check In im MAD sicherzustellen und die zugehörigen Tickets und Mitgliedschaften zu verbuchen. Die Zahlung läuft bei Minderjährigen über den Kauf der Erziehungsberechtigten, wobei die Aktive person im System angelegt wird und die Kontaktdaten der Erzeihungsberechtigten hinterlegt werden.


1.2. Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch die Annahme des Antrages auf Mitgliedschaft durch die M&CO zustande. Die Annahme gilt mit Wirkung ab Antragstellung als erfolgt, wenn die M&CO nicht binnen einer Frist von 4 Wochen ab Datum der Antragstellung schriftlich gegenüber dem MG die Annahme ablehnt.


1.3. Sofern dem antragstellenden MG während dieser Zeit eine Mitgliedsschaft ausgestellt wird und ihm der Zutritt zum MAD gestattet wird, begründet dies im Falle der Ablehnung seines Antrages keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages oder eines weiteren Trainings.


Optionen der Mitgliedschaft


1.4. Die Art der Mitgliedschaft des MG ist auf dem MG-Vertrages dargelegt.



Gebühren und Abgaben


1.5. Anmeldegebühren können anfallen und werden bei Vertragsunterzeichnung auf dem Vertrag angegeben. Diese Gebühren werden nicht erstattet, da sie die Kosten unserer angemessenen Verwaltung und / oder Produktkosten decken, sofern nicht anders angegeben.


1.6. Mitgliedsbeiträge sind im Detail auf dem MG Vertrag aufgeführt. Die Mitgliedschaft, sowie die Zahlungsverpflichtung wird laut Vertrag am Tag des Vertragsabschlusses desjeweiligen Monats, nach Vertragsunterschrift des MG, vorbehaltlich der Vertragsannahme durch die M&CO fällig. Bei Trainingsaufnahme vor dem vertraglich vereinbarten Eintrittstermin kann eine Vorabnutzungsgebühr pro Tag fällig werden.

1.7. Das MG erhält nach Eingang des ausgefüllten und unterschriebenen Vertrages seine Zugangsberechtigung. Für die Erstellung und Verwaltung der Mitgliedschaft kann eine einmalige Gebühr von 10,- Euro fällig werden. Diese wird mit der ersten Mitgliedsgebühr fällig.


1.8. Jedes Mitglied sowie Nutzer des MAD erhält einen Account mit seinen dazugehörigen Produkten oder seinem Nutzungsvertrag. Dieser Account ist maßgeblich zum Check In/Onlinebuchungen und kann von jedem Kunden eigenständig verwaltet werden. Eine Voranmeldung zu den Trainingseinheiten und Kursen ist verpflichtend, um einen sicheren Zugang zum Angebot zu erhalten.


1.9. Sollte es wegen mangelnder Kontodeckung oder aus anderen Gründen zu einer Nichteinlösung/ Rücklastschrift seitens der Bank kommen, wird dem MG je Nichteinlösung/ Rücklastschrift eine entsprechende Bearbeitungsgebühr in gesetztlich zulässiger Höhe berechnet.


1.10. Mitgliedsbeiträge können von der M&CO angepasst oder erhöht werden, vorbehaltlich gibt dies dem MG eine einmonatige Kündigungsfrist. Bestehende Mitgliedsverträge werden nach der Mindestvertragslaufzeit angepasst oder erhöht.


1.11. Veränderungen der jeweiligen gesetzlichen MwSt. führen ab deren Geltung zur entsprechenden Anpassung der Mitgliedsbeiträge.


Einrichtungen und Dienste


1.12. Um Zugang zum MAD zu erhalten, muss jedes MG/Kunde online registriert sein. Dies muss eigenständig über die Website www.move-artistic.de/kursplan im Zusammenhang mit einem ersten Kauf und Anmeldung erfolgen.


1.13. Die Mitgliedschaft oder Produkte / Dienstleistungen ist / sind nicht auf andere Personen übertragbar. Eine Ausnahme stellt der Erziehungsberechtigte mit seinem Kind dar. Bei Missbrauch oder Täuschung verpflichtet das MG sich zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzanspruchs in Höhe von 250,- Euro. Die Geltendmachung eines über diesen Betrag hinausgehenden Schadens bleibt der M&CO vorbehalten. Weist das MG nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das MG lediglich den nachgewiesenen Betrag.


1.14. Die M&CO behält sich das Recht vor den MAD oder Teilbereiche vom MAD zu schließen um u.a. Wartungs-, Reparatur-, Renovierungs- oder Reinigungsarbeiten oder externe Veranstaltungen durchzuführen.


1.15. Die Öffnungs- und Kurszeiten des MAD sind auf www.move-artistic.de und den zugehörigen Kalender zu ersehen. Die M&CO behält sich das Recht vor, die Öffnungs- und Kurszeiten ohne Ankündigung zu ändern.

2. NUTZUNG DES MAD


Körperlicher Zustand


2.1 Mit Annahme dieser Erklärung übernimmst Du die potenziellen Risiken einer Teilnahme an Veranstaltungen von M&CO und handelst auf eigene Gefahr. Hierzu zählen u.a. Workshops, Trainings, Gatherings, Camps usw. Bist Du noch nicht volljährig, muss zudem ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter dieser Vereinbarung zustimmen. Sei dir bewußt, dass grade bei größeren Kräften, hervorgerufen z.B. durch ein Trampolin, auch Lähmung und Tod nicht ausgeschlossen werden können. Fitness, digitale und interaktive Spiele, Parkour, Freerunning, Slacklining, Trampolin springen und Akrobatik sind bei korrektem Verhalten und vernünftiger Anwendung der richtigen Techniken sichere Sportarten. Wenn jedoch die bestehenden Sicherheitsregeln nicht befolgt werden, bestehen – wie bei jeder Sportart – erhöhte Gefahren. Im freien Training bist Du auf Dich allein gestellt und solltest Erfahrungen der jeweiligen Bewegungsinhalte mitbringen. Das MAD ist ein Trainingsraum und keine Spielehalle. Auf die Hinweise in der Halle, sowie auf die Anweisungen der Mitarbeiter ist zu achten und folge zu leisten. Um sicher teilzunehmen, solltest Du nicht extrem übergewichtig sein und dein Können richtig einschätzen. Deine Atmung und Dein Kreislauf müssen normal und gesund sein. Personen mit einer Herzerkrankung, einer akuten Erkältung, Magen-Darm-Problemen, Epilepsie oder anderen ernsten gesundheitlichen Problemen oder die unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder Betäubungsmitteln stehen, dürfen nicht teilnehmen. Die Teilnahme in der Schwangerschaft ist ebenfalls untersagt. Falls Du unter Asthma, einer Herzerkrankung oder einer chronischen Krankheiten leidest und Du regelmäßig Medikamente einnimmst, solltest Du vor Deiner Teilnahme einen Arzt aufsuchen. Du stimmst zu, dass im Falle eines Unfalls Erste Hilfe oder ähnliche lebensrettende Maßnahmen an dir durchgeführt werden dürfen. In diesem Zusammenhang befreist du die M&CO und seine Mitarbeiter von rechtlichen Schritten.

2.2 Unsere Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer sind nicht medizinisch qualifiziert. Wenn Zweifel an deiner Eignung oder Fähigkeit zu körperlicher Bewegung bestehen, empfiehlt die M&CO dringend, dass das MG sich einen unabhängigen medizinischen Rat vor Trainingsbeginn einholt.


2.3 Der Eintritt wird dem MG verwehrt, sollte es ansteckende Infektionen oder Krankheiten haben, die andere innerhalb des MAD anstecken könnten. Ein Zutritt mit einer Bakteriellen oder Virusinfektion ist verboten!
 Hierzu gelten die aktuellen Regeln des jeweils gultigen Infektionsschutzgesetzes, der aktuellen Schutzverordnungen des Landes NRW, sowie die Tagesaktuell gültigen Empfehlungen und Pflichten.

Haftungsbeschränkung


2.4 Für vom MG mitgebrachte Gegenstände, besonders Bekleidung und Wertgegenstände, übernimmt die M&CO keine Haftung. In diesem Zusammenhang stimmst du der Verwendung von Videokameras zu Sicherheitszwecken zu.

2.5 Die M&CO schließt jegliche Haftung für Schäden des MG/ Tagesgastes aus. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der M&CO oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der M&CO beruhen.

2.6 Entfällt ein Kurs/Training wegen Aus-/Umbaus des MAD, Krankheit eines Trainers, wegen höherer Gewalt, sowie aus sonstigen Gründen, die nicht im unmittelbaren Einflussbereich der M&CO liegen, besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme/Rückzahlung (auch nicht teilweise) des jeweiligen Trainings/Kurses. Die M&CO ist bemüht, für einen Ausweichtermin oder alternative Nutzung im MAD zu sorgen.

2.7 Das MG ist selbst dafür verantwortlich, Bewegungen korrekt auszuführen oder bei der Verwendung aller Einrichtungen und/oder Ausrüstung (einschließlich Anpassungen oder Einstellungen), die die M&CO bereitstellt, diese korrekt zu bedienen. In Zweifelsfällen darüber, wie Bewegungen, Einrichtung und/oder Ausrüstung korrekt bedient wird, müssen Sie einen unserer Vertreter vor Gebrauch kontaktieren.


2.8 Einige Bereiche im MAD sind unbeaufsichtigt und wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die dem MG während seines dortigen Aufenthaltes zustoßen, ausgenommen, wenn sie durch unsere Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer oder durch fahrlässiges Handeln oder Unterlassen geschehen.


Verhalten im MAD

2.9 Das Personal der M&CO ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen. Das MG hat den Weisungen Folge zu leisten.


2.10 Beschädigt das MG vorsätzlich oder fahrlässig die Einrichtung oder Ausrüstung des MAD, ist das MG Schadenersatzpflichtig gegenüber der M&CO.

Räume und Geländenutzung

2.11 In den Räumen des MAD gelten die aktuellen Hallenregeln sowie die AGB´s des Betreibers. Mit der Nutzung der Hallen erklärst Du Dich mit deren Inhalt einverstanden und richtest dich nach Ihnen. Den Mitarbeitern des MAD obliegt auf dem Gelände Weisungsgewalt und das Hausrecht.
 Das MAD ist umgeben von öffentlichen Flächen, Firmen- und Privatgrundstücken. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sportliche Aktivitäten nur innerhalb des MAD zulässig und gewünscht sind. Bitte achtet den Besitz anderer Personen und klettert und springt nicht auf fremdem Eigentum herum. Wir behalten uns vor, Personen die dies nicht beachten vom Training auszuschließen.
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/der/die o.g. nicht volljährige dann auf eigene Rechnung und Gefahr handelt.
Solltest du noch minderjährig sein, so erkennt dein Elternteil / Aufsichtspflichtiger folgendes an: Es bestehen, soweit bekannt, keine gesundheitlichen Einschränkungen. Mit der Abgabe dieser Erklärung erkenne ich an, dass Ausrichter und Veranstalter bei Sach- oder Personenschäden nicht haften.

3. BEDINGUNGEN DER MITGLIEDSCHAFT
Dauer der Mitgliedschaft


3.1. Eine Mindestdauer der Mitgliedschaft gilt bei Unterzeichnung des Vertrages, je nach Laufzeit, als bestätigt.


3.2. Die Mitgliedschaft kann für zwei Monate (Minimum) bis 6 Monaten (Maximum) stillgelegt werden. Dazu muss der M&CO bis zum Ende des jeweils laufenden Monats ab Vertragsdatum davon informiert werden. Ein Verwaltungsgebühr von 5,- Euro wird für diesen Zeitraum erhoben und der Zugang zum MAD verwehrt. Der MG Beitrag wird in dem Ruhezeitraum weiter gezahlt. Die Vertragslaufzeit des MG wird um die Anzahl der ruhenden Monate mit der oben genannten Gebühr von 5€ je Monat erweitert.


Kündigung durch das Mitglied

3.3. Die Kündigung erfolg im jeweiligen Account/Profil eigenständig. Anmelde-/Mitgliedskartengebühren werden nicht erstattet.


3.4. Hat das MG einen Mitgliedschaftsvertrag mit einer festen Laufzeit (Grundlaufzeit), verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit, es sei denn, das MG kündigt eigenständig mit der jeweils gültigen Kündigungsfrist, entsprechend seines Vertrages. Die M&CO kann einen Vertrag nach Absprache auch außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund besteht.


3.5. Hat das MG einen Mitgliedschaftsvertrag ohne feste Laufzeit abgeschlossen, kann das MG jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Laufzeitverträge mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit bestehen ausschließlich als Onlineverträge und sind auf der Website www.move-artistic.de abschließbar. Kündigungen von Offlineverträgen müssen schriftlich erfolgen. Die M&CO bittet das MG die Kündigung im MAD abzugeben und diese muss von M&CO bestätigt werden.


3.6. Bei Offline Vertragen gilt: Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde ist das MG zur Kündigung des Vertrages gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/ Gemeinde zum jeweiligen Monatsende berechtigt. Im Übrigen gelten für sonstige Vertragsbeendigungen die gesetzlichen Bestimmungen.


Kündigung durch die M&CO


3.7. Ist die M&CO der Auffassung, dass das MG schädlich für das Image vom MAD ist, wie z.B. Beschimpfungen, bedrohliches Verhalten, Vandalismus oder illegale Aktivitäten, kann das MG gekündigt werden.


3.8. Die M&CO kündigt die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung, wenn I) das MG Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags verletzt haben sollte, oder II) der Mitgliedsbeitrag und sonstige Abgaben 14 Tage nach dem Fälligkeitsdatum unbezahlt bleiben, vorausgesetzt, dass die M&CO das MG schriftlich über die Verletzung in Kenntnis gesetzt hat, bzw. das MG innerhalb der 14 Tage nach der Mitteilung die Verletzung nicht behoben hat.

4. SONSTIGES

Medienfreigabe MAD

MG überträgtich seine Bild- und Videorechte an M&CO in den privaten Bewegungsräumes des MAD. M&CO darf produzierte Bilder/Videos ohne Einschränkung in unveränderter und geänderter Form ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bild-/Videoverarbeitung) publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden, wenn MG nicht am Tag der produktion eine schriftliche Ablehnung einreicht. Abgebildete Personen übertragen M&CO gleichzeitig alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zu Stande gekommenen Bild-/Videomaterial ohne zeitliche Beschränkung. Die Namensnennung steht im Ermessen von M&CO. Mit der Teilnahme verpflichtet sich der Teilnehmer, keine Autorenrechte für Reproduktionen im Zusammenhang mit der Ausstellung und der Verwendung der Bilder/Videos für Publikationen von M&CO geltend zu machen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. –

4.1. Die M&CO behält sich das Recht vor, Photographien und Videomaterialien vom MAD zu produzieren (wo das MG mit abgebildet sein kann), die dann für Presse- und Werbezwecke verwendet wird.


4.2. Die M&CO erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des MG (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des MAD erfasst die M&CO Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des MG und speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet.


4.3. Sollte eine oder mehrere Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen unberührt. Sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit ihrer Schriftform, ansonsten gelten diese als nicht getroffen oder unwirksam.


4.4. Gerichtsstand für alle Parteien ist Köln.
Gutscheine & Stornierungsbedingungen
Grundsätzlich gelten die allgemein, rechtlichen Fristen von Gutscheinen soweit diese von der M&Co persönlich, oder über die eigene Verwaltung herausgegeben werden. M&Co. arbeitet mit einer Vielzahl von Gutscheinpartner zusammen, die unterschiedliche Fristen und Stornierungsbedingungen voraussetzen. M&CO kann nur solche Gutscheine einlösen die Gültigkeit haben, da eine Abrechnung im MAD sonst über den jeweiligen Partner nicht möglich ist. Abgelaufene Gutscheine müssen durch MG bei dem jeweiligen Anbieter / Erlebnispartner auf Gültigkeitsverlängerung beantragt werden und können nicht bei der M&CO geltend gemacht werden. Es besteht die Möglichkeit zeitnah ablaufende Gutscheine durch Erstellung eines Account bei M&CO zu speichern, vorausgesetzt dieser wird rechtzeitig, mindestens 10Tage vor Ablauf an die M&CO gesendet und gilt erst mit einer Rückbestätigung an das MG. Spätabsagen bei reservierte Einheiten und Sportdienstleistungen werden zu 100% abgerechnet. Spätabsagen gelten ab 24Stunden vor Buchung.